F A M I L I E N R E C H T

 

Ich biete meinen Mandanten auf dem Gebiet des Familienrechts langjährige berufliche Erfahrungen und  Spezialkenntnisse, die in über dreißigjähriger erfolgreicher Tätigkeit als familienrechtlich ausgerichteter Anwalt erworben wurden. 

 

Im Jahr 1998 habe ich die Prüfung zur Erlangung des

 

Fachanwalts für Familien- und Erbrecht

 

erfolgreich abgelegt 


Sie profitieren als meine Mandanten auf diesem sensiblen Rechtsgebiet von einfühlsamer Begleitung einerseits und durchsetzungsstarker Vertretung Ihrer Interessen andererseits.
 
Ich biete Ihnen sowohl aussergerichtlich wie auch vor Gericht meine umfassende Hilfe nicht nur für das Scheidungsverfahren selbst an, sondern damit einherge-

hend selbstverständlich auch in allen Fragen betreffend 

 

  • ehelichen und nachehelichen Unterhaltsansprüche
  • Kindesunterhaltsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzung
  • die Gestaltung und notariellen Beurkundung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • die Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten

 

sowie immer dann, wenn Sie qualifizierte Unterstützung und maßgeschneiderte Lösungen in familienrechtlichen Auseinandersetzungen benötigen.

 

Wenn ein Ehepartner zur Überzeugung gelangt, dass die Fortsetzung der Ehe für ihn nicht mehr in Frage kommt, stellen sich für beide Eheleute viele Fragen, die beantwortet werden müssen.

 

So zum Beispiel:

 

  • Wie lange muß ich getrennt leben, bevor ich die Scheidung einreichen kann?
  • Kann die Trennung auch innerhalb der Wohnung erfolgen?
  • Wie beweise ich das Trennungsdatum?
  • Wann ist der beste Zeitpunkt, um die Scheidung einzureichen?
  • Was kann ich bereits vor Ablauf des Trennungsjahres tun, um die Scheidung zu beschleunigen?
  • Wer von uns Beiden sollte die Scheidung einreichen?
  • Was ist, wenn mein Ehegatte nicht mit der Scheidung einver-standen ist?
  • Kann eine Ehe, die nur ganz kurz dauerte, annulliert werden?
  • Kann ich mich im Ausland scheiden lassen?
  • Brauche ich einen Anwalt?
  • Braucht auch der andere Ehegatte einen Anwalt?
  • Was kostet die Scheidung?
  • Welche Dokumente werden für die Scheidung benötigt?
  • Wie läuft das Verfahren ab und wie lange dauert es?
  • Werden im Scheidungsprozeß auch Unterhaltsfragen geklärt?
  • Was ist mit den anderen Scheidungsfolgen (Sorgerecht, Ver-mögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Möbel, Schulden usw.)?
  • Was ist der Versorgungsausgleich und muß er bei unserer Scheidung unbedingt durchgeführt werden?
  • Wir sind beide Ausländer, gelten da irgendwelche Besonderheiten?
  • Wie könnte eine Scheidungsfolgenvereinbarung aussehen?

 

Gerne beantworte ich Ihnen diese Fragen und gebe entsprechenden Rechtsrat.

 

Mein oberstes Gebot ist es, im Zusammenwirken mit Ihnen in Ihrem Verfahren - sei es ein Scheidungs-, Unterhalts-, Sorgerechts-, Zuge-winnausgleichs- oder sonstiges familienrechtliches Verfahren - das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

Wenn irgend möglich, soweit nicht von Gesetzes wegen ein gericht-

liches Verfahren vorgeschrieben ist, ohne eine gerichtliche Ausein-andersetzung, auch um Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel zu schonen, denn gerichtliche Auseinandersetzungen im Zuge einer Trennung oder Schei-dung treiben die Kosten für Sie und Ihren Partner in die Höhe.

 

Ein Scheidungskrieg, der schlimmstenfalls Jahre dauern kann, sollte 

möglichst immer - auch im Interesse Ihrer Kinder - vermieden werden.

Bevor ich nach außen tätig werde, will ich von Ihnen wissen, welche Punkte Sie geregelt haben wollen, d. h. welches Ziel Sie vor Augen haben. Dabei ist es mir wichtig, von Ihnen zu erfahren, ob nach Ihrer Einschätzung ein Versuch einer außergerichtlichen Verständigung erfolgreich sein könnte. Ihre Informationen ermöglichen es mir, recht-

liche und tatsächliche Risiken richtig einzuschätzen und eine darauf abge-stimmte Strategie zu Ihrer optimalen Vertretung zu entwickeln.

 

Da gute Arbeit Geld kostet, spreche ich mit Ihnen über die Höhe der zu erwartenden Kosten, damit Sie wissen, was meine Leistung und eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung Sie kosten kann.

 

Manchmal empfielt es sich, insbesondere in Verfahren, die von vorn herein erkennbar strittig verlaufen werden, um für Sie Kostensicherheit zu erreichen, ein Gesamthonorar für Ihre Vertretung zu vereinbaren, damit Sie später keine unliebsamen Überraschungen erleben. 

 

Um einen Besprechungstermin, den wir in Eilfällen auch kurzfristig vergeben, zu vereinbaren, rufen Sie uns bitte an.

  

Die Rufnummer, unter der Sie die Kanzlei  

 

von Montag bis Donnerstag in der Zeit 

 

08:30 bis 13:00 Uhr und

14:00 bis 18:00 Uhr

 

sowie am Freitag in der Zeit von

 

08:30 bis 13:00 Uhr 

 

erreichen können, lauten:

 

0641-931220

 

N O T A R  a. D.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Kanzlei von Haecks

Aulweg 54
35392 Gießen

 

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+49 (0)641 98461410

 

Telefax

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