U R H E B E R R E C H T

 

Herzlich Willkommen in der Kanzlei von Haecks & Kollegen mit den Tätigkeitsschwerpunkten

 

  • Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
  • Abmahnungen bei Wettbewerbsverstössen

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Haben Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen oder tatsächlichen Urheberrechtsverletzung erhalten?

 

Wahrscheinlich wird Ihnen vorgeworfen, in einer sogenannten Tauschbörse illegal Musik bzw.  Filme oder Spiele heruntergeladen und damit der Öffentlichkeit zu-gänglich gemacht zu haben (Man nennt dies Filesharing durch Download & Upload von Musik, Filmen oder Spielen in Peer to Peer Netzwerken).

 

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Sie können mich anrufen, um eine Ersteinschätzung zu erhalten, bevor Sie sich entscheiden, gegegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten von mir, basierend auf den mir von Ihnen erteilten Informationen eine

vorläufige

 

Ersteinschätzung,

 

die Sie nichts kostet

 

Falls Sie sich nach diesem Gespräch entscheiden, meine Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, ist meine Vorgehens-weise grob umrissen die Folgende:

 

1.  Als Erstes prüfe ich, ob es sich um eine rechtsmißbräuchliche Ab-

     mahnung oder gar um eine Abzocke in betrügerischer Absicht 

     handelt. Sollte ich zum Ergebnis gelangen, dass eine der beiden 

     Varianten vorliegt, empfehle ich Ihnen, weder den geforderten 

     Schadenersatz zu bezahlen noch Kosten zu erstatten. Es steht 

     Ihnen frei, entweder mich zu beauftragen, die Ansprüche zurück-

     zuweisen, oder dies selbst zu tun.

 

2.  Wenn meine Prüfung ergibt, dass die Abmahnung berechtigt ist, 

     verfasse ich für Sie - vorausgesetzt Sie wünschen dies – eine

     rechtssichere Unterlassungserklärung. Nachdem Sie diese, anstatt

     der Ihnen von dem Abmahner übersandten Unterlassungerklärung,

     unterzeichnet haben, bleibt es Ihrer Entscheidung überlassen, ob

     Sie diese selbst an das abmahnende Rechtsanwaltsbüro schicken

     oder mich bevollmächtigen, Sie zu vertreten.   

 

3.  Falls Sie mir das Mandat erteilen, erkläre ich Ihnen fallbezogen die  

     weitere Vorgehensweise. Das Ziel ist es, alle Ansprüche vollstän-

     dig, und wenn dies aus rechtlichen Gründen nicht zu erreichen ist, 

     so doch überwiegend abzuwehren.

 

     Dafür gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. 

 

  1. Je nach Falllage, weise ich entweder die Abmahnung insgesamt zurück und lehne folgerichtig jegliche Zahlung ab, oder aber ich fordere für Sie eine Reduzierung der Kosten. Dabei ist es mein Bestreben, wenn irgendwie möglich und vertretbar, es zu keinem gerichtlichen Verfahren kommen zu lassen. 
  2. Soweit gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sorge ich in Zusammenwirken mit Ihnen dafür, dass das gegen Sie laufende Ermittlungsverfahren schnellstmöglich eingestellt wird.
  3. Auf Ihren Wunsch hin gehe ich auch gerichtlich gegen die Abmahnung vor.

 

Unabhängig davon, ob Sie sich entscheiden, mich zu beauftragen oder nicht, sollten Sie unbedingt meine folgenden Hinweise beachten:

 

  • Sie dürfen die Abmahnung nicht einfach ignorieren!

 

Selbst wenn Sie persönlich weder urheberrechtlich geschützte Film- und/oder Musikwerke noch urheberrechtlich geschütze Spiele heruntergeladen haben sollten, verschlechtern Sie ihre Position, wenn Sie die Abmahnung einfach ignorieren. Denn oft haften die Abgemahnten auch dann, wenn sie den Verstoß nicht selbst begangen haben, zumindest nach den Grundsätzen der Störer-

haftung. Dies hat zur Folge, dass der  Abmahner gegen Sie ein gerichtliches Eilverfahren  gegebenenfalls erfolgreich einleiten kann. Mit einem solchen Verfahren sind durchweg  erhebliche Kosten und Risiken verbunden.

 

Diese gilt es zu vermeiden.

 

  • Geben Sie denjenigen, die Sie abgemahnt haben, keine Informationen über sich.

 

Durch eine unüberlegte Kontaktaufnahme zu den Abmahnern werden meist unbewusst Informationen weitergegeben, die die Abmahner im Falle eines Rechtsstreits gegen Sie verwenden können. Bedenken Sie, dass Sie allein mit der ersten Kontaktaufnahme letztlich schon bestä-tigen, dass und ggf. wann Ihnen eine Abmahnung zugegangen ist.

 

  • Geben Sie keinesfalls ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab.

 

Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sollte auch dann nicht abgegeben werden, wenn Sie den vorgeworfenen Verstoß begangen haben. In der Regel beinhaltet die beigefügte Unterlassungserklärung ein Schuldeinge-ständnis, das zudem mit einer weiteren – häufig überhöhten – Zahlungsver-pflichtung gekoppelt ist. Die Unterlassungserklärung muss zumindest modifiziert werden, wobei nicht ungeprüft auf Formulare aus dem Internet zurückgegriffen werden sollte.

 

Ich kenne die Tücken der Abmahnung wegen einer Urheberrechts- verletzung, da ich mich seit mehr als einem Jahrzehnt schwerpunktmäßig mit Fragen und Problemen es gewerblich Rechtsschutzes, so auch mit dem Urheberrecht, befasse. In der Regel kann ich als Ihr Rechtsanwalt mindestens eine Reduzierung des Vergleichsbetrages erreichen.

 

Ich vertrete Mandanten aus allen Bundesländern. Auch eine große Entfernung Ihres Wohnortes von unserer Kanzlei steht der Vertretung durch mich in keiner Weise entgegen, insbesondere entstehen dadurch für Sie keine Mehrkosten.  

 

 

Eine schnelle, kostengünstigste und effektivste Lösung Ihres Problems bestimmt mein Handeln.

 

Da bei Abmahnungen, insbesondere bei Abmahnungen wegen Filesharing,  regel-mäßig sehr kurze Fristen, binnen denen Sie reagieren sollen, durch die Abmahnen-

den gesetzt werden, ist meine Kanzlei für Sie an 5 Tagen in die Woche, d. h. von Montag bis Donnerstag in der Zeit vo 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr, telefonisch   erreich-bar. Termine werden in dringenden Fällen auch außerhalb dieses Zeitkorridors vergeben. 

 

Die Rufnummer, unter denen Sie uns erreichen können, lauten:

 

von Montag bis Donnerstag in der Zeit 

09:00 bis 13:00 Uhr und

14:00 bis 17:00 Uhr

 

sowie am Freitag in der Zeit von

09:00 bis 13:00 Uhr 

 

0641-931220

 

 

Sie haben auch die Möglichkeit, uns die bei Ihnen eingegangene Abmahnung vorab zuzufaxen.

 

Fax-Nummer  0641 / 9312210

 

oder per Email an info@giessen-rechtsanwalt.de zukommen zu lassen.

 

Wir melden uns bei Ihnen nach Eingang des Fax bzw. der Email binnen weniger Stunden.  

N O T A R  a. D.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Kanzlei von Haecks

Aulweg 54
35392 Gießen

 

Telefon

+49 (0)641 98461410

 

Telefax

+49 (0)641 98458054

 

E-Mail

info@giessen-rechtsanwalt.de

 

Termine

nur nach telefonischerVereinbarung

 

 

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